Als Neubauprojekt oder Immobilien, deren Fertigstellung höchstens drei (3) Jahre zurück liegt. Davon ausgenommen sind Neubauprojekte, die mit weniger als vier (4) Wohneinheiten errichtet wurden bzw. werden. Als Sanierungsprojekte gelten Immobilien, bei denen mindestens vier (4) Wohneinheiten vorhanden sind und die als saniert beworben oder beschrieben werden. Einzelne neu errichtete Wohnhäuser sind von den nachfolgenden Regelungen nicht betroffen. Diese Hinweise gelten ausschließlich für größere Bau- oder Sanierungsvorhaben, bei denen mehr als drei Wohneinheiten entstehen oder modernisiert werden.
Veröffentlichung von Neubauprojekten auf Immobilienportalen
Unsere Standardpreise für Immobilienanzeigen beziehen sich grundsätzlich auf Einzelobjekte.
Für umfangreichere Bau- oder Sanierungsprojekte gelten abweichende Bedingungen, die sich aus den jeweiligen Vorgaben einzelner Immobilienportale ergeben können. Bei bestimmten Buchungspaketen, insbesondere solchen ohne Einbindung einzelner Premium-Portale, können Neubauprojekte dennoch zu den regulären Konditionen inseriert werden.
Einordnung als Neubau- oder Sanierungsprojekt
Ein Objekt kann von Immobilienportalen als Neubau- oder Sanierungsprojekt eingestuft werden, wenn:
• die Fertigstellung noch nicht länger zurückliegt
• mehrere Wohneinheiten innerhalb eines Projektes entstehen oder entstanden sind
Maßgeblich ist hierbei nicht die Anzahl der geschalteten Anzeigen oder der aktuell angebotenen Einheiten, sondern die Gesamtzahl der im Projekt vorgesehenen Wohneinheiten.
Besondere Veröffentlichungsmodelle
Für größere Bau- oder Sanierungsvorhaben können von einzelnen Portalen spezielle Veröffentlichungsmodelle oder Projektpakete vorgesehen sein, die von klassischen Einzelanzeigen abweichen.
Transparenzhinweis
Wir weisen darauf hin, dass wir keinen Einfluss auf die Einordnung durch die jeweiligen Immobilienportale haben. Maßgeblich sind stets die dort geltenden Nutzungs- und Veröffentlichungsbedingungen.